Wer jahrelang in einer falschen Schadstoffklasse eingestuft war, kann mit Rückzahlungen vom Finanzamt rechnen
Quelle: Berliner Zeitung/ Marc Roger Reichel
Fahrzeuge, die in der Emissionsklasse Euro 1 eingestuft sind, erleben zurzeit einen Preisverfall. Die Kfz-Steuer ist relativ teuer, zudem fürchtet mancher, keine Feinstaub-Plakette zu bekommen. Kaum bekannt ist, dass man viele Modelle auf Euro 2 umschlüsseln kann. Bereits in den frühen 90er-Jahren orientierten sich die Autobauer an künftigen Schadstoffgrenzen. Geregelte Katalysatoren sorgten für niedrige Abgaswerte. Ihrer Zeit voraus wurden diese Autos jedoch oft noch mit Schlüsselnummern der Euro 1 versehen, auch wenn sie längst die Euro 2 erfüllten.
Viele Halter wurden 1997 von KBA und Autoherstellern auf die Möglichkeit einer nachträglichen Neueinstufung hingewiesen. Nicht alle Besitzer aber betrieben den Aufwand. Heute ist die Steuerklasse zum Kostenfaktor geworden. Zwischen Euro 1 und Euro 2 liegen zurzeit stolze 7,77 Euro pro 100 Kubikzentimeter - bereits bei einem Wagen mit 1,3 Litern Hubraum macht das eine Differenz von über 100 Euro im Jahr aus. Auch, wenn man davon ausgehen kann, dass die meisten Fahrzeuge nach den tatsächlichen Werten besteuert werden, lohnt die Überprüfung, ob die Emissionsklasse nicht nachträglich verbessert werden kann. Voraussetzung dafür ist eine Bescheinigung des Fahrzeugherstellers, dass bessere Schadstoffgrenzwerte als ursprünglich eingetragen erreicht werden. Der erste Weg führt also zum Vertragshändler, der eine Kopie des Fahrzeugscheins an den Hersteller schickt, der eine Umschlüsselung prüft.
Die meisten Hersteller betrachten die Ausstellung einer solchen Bescheinigung als kostenfreien Kundenservice. Peugeot (16,41 Euro) und Subaru (35,70 Euro) lassen sich den Dienst bezahlen, bei Opel hängt es vom Händler ab. Ausreißer ist Porsche, wo eine Gebühr von 107,10 Euro verlangt wird. Ob ein Fahrzeug umgeschlüsselt werden kann, hängt von Baujahr, Ausführung und Motorisierung ab. Bei Ford, Mercedes und Subaru handelt es sich hauptsächlich um die Baujahre 94 bis 95, bei VW, Peugeot und Volvo können teilweise auch schon 93er Modelle umgeschlüsselt werden. Voraussetzung bei Porsche ist, dass das Fahrzeug einen geregelten Kat und ein geschlossenes Tankentlüftungssystem hat, bei Hyundai Autos mit eine Wegfahrsperre.
Keine Chance auf eine nachträgliche Einstufung in Euro 2 haben Besitzer von Fahrzeugen der Marken Daihatsu, Kia, Lada, Nissan und Toyota. Auch Mitsubishi gibt keine Freigaben - weist aber auf Nachrüstkatalysatoren hin. Für manche Modelle mit Euro-2-Zulassung gibt es darüber hinaus Gutachten, mit denen die D3-Eingruppierung möglich ist. Steuerlich werden diese Fahrzeuge dann als Euro 3 abgerechnet. Dies könnte vor allem für Besitzer eines Audi, Honda, Kia, Peugeot, Suzuki, Toyota oder VW interessant sein.
Mit der Bescheinigung, deren Ausstellung einige Wochen dauern kann, wird der Gang zur Zulassungsbehörde angetreten. Hier wird ein neuer Fahrzeugschein mit neuer Schlüsselnummer ausgestellt. Das Straßenverkehrsamt benachrichtigt dann auch das zuständige Finanzamt über die Änderung in den Papieren. Die Einstufung in eine günstigere Steuerklasse gilt übrigens nicht erst ab der Änderung, sondern ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung. Zu viel gezahlte Kfz-Steuer bekommt der Besitzer ab der Zulassung auf seinen Namen zurückerstattet. Nach einigen Jahren darf man mit einigen Hundert Euro rechnen. Finanzbehörden, denen diese Regelung nicht geläufig ist, sollten auf die Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung §7 Absatz 2 verwiesen werden. Allerdings muss die Widerspruchsfrist von einem Monat ab Zugang des geänderten Steuerbescheids eingehalten werden, sonst verfällt der Anspruch.
Mehr als 9,3 Millionen Pkw waren laut Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes Anfang 2007 in der Emissionsklasse Euro 1 eingestuft - etwa jeder fünfte Wagen auf Deutschlands Straßen. Nicht jeder davon ist ein "Alter Stinker", mitunter wurde nur versäumt, ihn umschlüsseln zu lassen. Wo das nicht möglich ist, besteht oftmals die Chance, mit einem nachgerüsteten Mini-Kat in die nächstbessere Steuerklasse zu gelangen. Hier gilt der steuerliche Vorteil jedoch nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Tag der Änderung.
der Link dazu: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/1006/sonderbeilagen/0022/index.html
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